Augen auf bei der Wahl des richtigen Vorsorgemodells

Die berufliche Vorsorge ist einer der drei Pfeiler, auf denen unsere Altersvorsorge beruht. Dennoch muss sie im Gegensatz zur AHV bekanntermassen dringend reformiert werden, um den Herausforderungen der demografischen, wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung erfolgreich zu begegnen. Auch auf längere Sicht wird sie zwangsläufig noch weiteren Turbulenzen standhalten müssen, die zu einem Wandel in der Arbeits- und der Vorsorgewelt führen, nämlich der Digitalisierung, der Automatisierung und der künstlichen Intelligenz.

Diese Trends stellen die Branche bisweilen vor grosse Herausforderungen. Immer mehr und immer strengere gesetzliche Bestimmungen und aufsichtsrechtliche Vorschriften erschweren es den Versicherern, den Erwartungen der Unternehmen und der Versicherten gerecht zu werden. Zudem erhöhen sie die Betriebskosten. Reformmassnahmen, die frischen Wind in die Segel der Altersvorsorge bringen und sie in sicherere Gewässer lenken könnten, lassen bislang auf sich warten.

Eine der Folgen dieses ungewissen und schwierigen Umfelds ist der stetige und unvermeidliche Rückgang der Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen. Von den ursprünglich über 15'000 bei Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Altersvorsorge im Jahr 1985 waren Ende 2016 nur noch 1'713 übrig. Zwar betrifft diese Entwicklung meist kleinere Einrichtungen, doch sie macht auch vor grossen Akteuren nicht halt.

Welche Antwort stellt also vor dem Hintergrund des stetigen Wandels der Altersvorsorge eine bedarfsgerechte Versicherungslösung dar und gewährleistet gleichzeitig langfristig die Leistungen für die Versicherten zu den bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen?

Unternehmen haben die Wahl zwischen drei Lösungen: firmeneigene Stiftung, Vollversicherung oder teilautonome Lösung. Jedes dieser Modelle bietet Vor- und Nachteile, eines der wichtigsten Differenzierungsmerkmale ist jedoch die Art und Weise, wie die Risiken (Tod, Invalidität, Langlebigkeit oder Anlagen) abgesichert werden. Kann die gewählte Vorsorgestiftung alle Risiken im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge tragen, gibt sie stattdessen der absoluten Sicherheit den Vorzug oder wählt sie einen Mittelweg, der darin besteht, nur einen Teil der Risiken rückzuversichern? Hier gibt es weder ein Patentrezept noch eine Einheitslösung und auch kein Richtig oder Falsch, denn jedes Unternehmen hat andere Anforderungen und muss selbst seine Besonderheiten und Ziele im Bereich der Altersvorsorge eingehend prüfen.

Firmeneigene Stiftung

Im Allgemeinen wählen nur sehr grosse Unternehmen diese Lösung, denn die gegründete Stiftung muss in der Lage sein, die Risiken zu tragen und die kritische Grösse hinsichtlich der Anzahl der Versicherten und der Höhe des Vermögens zu erreichen. Die eigene Stiftung wird von einem Stiftungsrat geführt, der sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Diese sind berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben alle Entscheidungen autonom zu treffen (Festlegung des Vorsorgeplans und der Bestimmungen, Beiträge und Leistungen, Anlagestrategie etc.). Überdies muss die Stiftung für die technische und administrative Verwaltung sowie für die Vermögensverwaltung über umfassende interne Ressourcen und Kompetenzen verfügen, entweder um diese Aufgaben selbst durchzuführen oder um sie an externe Dienstleister zu übertragen und deren ordnungsgemässe Ausführung zu überprüfen. Das Todesfall- und das Invaliditätsrisiko kann eine eigene Stiftung entweder selbst tragen oder über Rückversicherungsverträge absichern.

Auch wenn diese Lösung zweifellos einen hohen Grad an Autonomie und Flexibilität bietet, findet sie dennoch immer weniger Verbreitung. Gründe hierfür sind der immer engere rechtliche und regulatorische Rahmen, die umfassende Verantwortung der Stiftungsräte sowie die im Allgemeinen hohen Betriebskosten.

Vollversicherung

Das Vollversicherungsmodell hat den Vorteil, dass es den Versicherten in puncto berufliche Vorsorge einen Rundumschutz bietet, denn der Versicherer deckt sämtliche Risiken ab. Eine Unterdeckung der Pensionskasse ist nicht möglich und der Versicherer muss die Leistungen während der gesamten Dauer des Versicherungsanspruchs zu 100 Prozent auszahlen. Diese Lösung eignet sich somit für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine hohe Sicherheit bieten wollen und bereit sind, für diese erweiterte Garantie höhere Prämien zu bezahlen.

Da Vollversicherer jedoch verpflichtet sind, das Vermögen der Versicherten unter Einhaltung äusserst strenger Vorschriften anzulegen, sind die Ertragsmöglichkeiten limitiert. Das aktuelle Dauerniedrigzinsumfeld in Kombination mit den sehr hohen Kapitalanforderungen, denen die Versicherungsgesellschaften von ihrer Aufsichtsbehörde (der FINMA) unterworfen werden, machen es zunehmend schwierig, wirtschaftlich wettbewerbsfähige Vollversicherungslösungen anzubieten. Dies zeigte jüngst auch Axa mit ihrer strategischen Entscheidung, sich aus dem Vollversicherungsgeschäft zurückzuziehen..

Teilautonome Lösung

Das teilautonome Modell ist für Unternehmen geeignet, die nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine eigene Stiftung unterliegen wollen, aber trotzdem nicht bereit sind, auf eine Lösung zu verzichten, die ihnen einen mehr oder weniger hohen Grad an Autonomie und Flexibilität bietet. Diese Unternehmen können sich einer Sammelstiftung anschliessen. So haben sie die Möglichkeit, unter deren Dach ein Vorsorgewerk oder eine Pensionskasse zu gründen, die von den anderen angeschlossenen Kassen unabhängig ist (oder, im Fall einer Gemeinschaftsstiftung, sich einem Pool anzuschliessen, in dem alle Versicherten der angeschlossenen Unternehmen solidarisch sind), und gleichzeitig aufgrund der Zusammenlegung von niedrigeren Kosten zu profitieren.

Bei einer Sammelstiftung wird für jede angeschlossene Kasse eine paritätische Vorsorgekommission bestehend aus Mitarbeitenden des Unternehmens eingerichtet. Je nach dem angebotenen Vorsorgemodell verfügt die Kommission über mehr oder minder grosse Entscheidungsbefugnisse: Festlegung der Vorsorgepläne, der Anlagestrategie, der Verzinsung der Konten der Versicherten etc. So kann das Unternehmen für seine Mitarbeitenden eine Lösung erstellen, die sich fast so flexibel an die eigene Situation, HR-Politik, Grösse oder Personalstruktur anpassen lässt wie eine eigene Stiftung, während die finale Verantwortung beim Stiftungsrat der Sammelstiftung verbleibt. Hätte das Unternehmen eine eigene Stiftung, müssten die im Stiftungsrat sitzenden Mitarbeitenden die Verantwortung tragen.

Für teilautonome Einrichtungen gelten weniger strenge Anlagevorschriften als für Vollversicherer, sodass höhere Renditen und eine attraktivere Verzinsung der Sparkonten der Versicherten möglich sind. Da jedoch das Vorsorgekapital nicht garantiert ist, können wiederholte Verluste an den Finanzmärkten zu einer technischen Unterdeckung der Kasse führen. In diesem Fall müssen Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden, die im Allgemeinen zulasten der Versicherten gehen, bis der Deckungsgrad wieder gewährleistet ist.

La solution semi-autonome est le modèle développé avec succès par la FCT depuis 20 ans. Véritable pionnière dans ce domaine, la FCT offre un concept de prévoyance professionnelle qui permet la réalisation d’une solution totalement personnalisée grâce à son approche modulaire et son architecture ouverte. Elle est en mesure de proposer différents types de solutions «sur mesure» (collective, commune, individuelle) pour les entreprises de toutes tailles dans un esprit de partenariat et en toute indépendance et transparence.

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