An wen richtet sich ein Sparplan?
In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmenden gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) zu versichern. Die Versicherung ist obligatorisch und ermöglicht es den Versicherten, ein Vorsorgekapital für die Pensionierung anzusparen. Der Vorsorgeplan deckt für die Versicherten und ihre Angehörigen auch die Risiken Invalidität und Tod ab.