Firmeneigene Lösung (FCT)

Firmeneigenes Vorsorgewerk

Mit einem firmeneigenen Vorsorgewerk können Unternehmen die vielfältigen Entscheidungen für die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden auf allen Ebenen selbst treffen – von der Vermögensverwaltung über die Verzinsung der Sparkonten bis hin zur Festlegung des Umwandlungssatzes und vieles mehr. Diese Lösung verbindet die Vorzüge einer autonomen Vorsorge mit den attraktiven Konditionen, die eine Sammelstiftung aufgrund ihrer Grösse bieten kann.

Struktur und Organisation

Jedes angeschlossene Unternehmen, das sich für die Lösung eines firmeneigenen Vorsorgewerkes entschieden hat, bildet innerhalb der FCT ein Versicherungskollektiv. Jedes so konstituierte Vorsorgewerk verfügt über eine eigene Vorsorgekommission, die sich paritätisch und basierend auf der Unternehmensgrösse zusammensetzt. Die Vorsorgekommission wählt:

  • ihren Vorsorgeplan oder ihre Vorsorgepläne
  • ihren Rückversicherer. Die Stiftung bietet ausserdem eine Versicherung zu einem attraktiven Kollektivtarif an.
  • ihre Depotbank oder -banken
  • ihre Anlagestrategie
  • ihren/ihre Vermögensverwalter oder Vermögensverwalterin/nen
  • ihren strategischen Vermögensberater (optional)

Vermögensverwaltung

Das Vermögen jedes firmeneigenen Vorsorgewerks wird, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, nach den von der Vorsorgekommission gewählten Anlagestrategien verwaltet. Dafür bietet die FCT drei Investitionsmodelle: 

  • Die «selektionierte Strategie», 
  • Die «personalisierte Strategie»,
  • Die «massgeschneiderte Strategie».

Die Vorsorgekommission beauftragt spezialisierte und von der FCT genehmigte Geschäftspartner mit der Umsetzung der gewälten Anlagestrategien (Depotbank und Vermögensverwalter). Die Vorsorgekommissionen haben somit die Freiheit, mehrere (auch kombinierte) Varianten für die Vermögensverwaltung ihrer Vorsorgewerke in Betracht zu ziehen. 

Derzeit profitieren die Gemeinschaftsvorsorgewerke von einer prospektiven Risikoanalyse (Chancen und kritische Punkte).

Wertschwankungsreserve

Die Höhe der Wertschwankungsreserve wird für jedes Vorsorgewerk einzelne bestimmt. Dafür wird eine probalistische Methode mit einem Sicherheitsgrad von mindestens 95 Prozent angewandt.

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad wird für jedes Vorsorgewerk individuell berechnet.

Ist das Vorsorgewerk zum Zeitpunkt des Anschlusses oder später in Unterdeckung, kommen die reglementarischen Sanierungsmassnahmen zur Anwendung.

Vorsorgeplan

Die Vorsorgekommission jedes firmeneigenen Vorsorgewerks legt ihren Vorsorgeplan oder ihre Vorsorgepläne fest und bestimmt dabei:

  • den Sparprozess
  • den Satz für die Verzinsung der Sparkonten
  • den Umwandlungssatz
  • die Risikoleistungen
  • die Finanzierungsmethode

Verzinsung der Sparkonten

Die Verzinsung der Sparkonten jedes Vorsorgewerks wird von dessen Vorsorgekommission festgelegt. Diese wählt aus einer Reihe von Vorschlägen der FCT die entsprechende Berechnungsmethode, die den Deckungsgrad und die Höhe der Wertschwankungsreserve einbezieht.

Umwandlungssatz

Die Vorsorgekommission jedes Vorsorgewerks bestimmt ihren gültigen Umwandlungssatz (Umwandlung des Altersguthabens in die Altersrente). Übersteigt der Umwandlungssatz den Referenzsatz, der gestützt auf die technischen Grundlagen der FCT und die Empfehlung des anerkannten Experten berechneten wird, muss das Vorsorgewerk eine entsprechende Rückstellung vornehmen. Die Vorsorgekommission kann sich für die Altersrenten allenfalls beim Rückversicherer der Todesfall- und Invaliditätsrisiken ihres Vorsorgewerks einkaufen.

Rückversicherung

Die Vorsorgekommission jedes Vorsorgewerks wählt eine kongruente Rückversicherung der Todesfall- und Invaliditätsrisiken. Sie entscheidet sich dabei entweder für den von der FCT verwalteten Kollektivtarif oder für einen Einzelvertrag, der mit einem von der FINMA beaufsichtigten Schweizer Versicherer abgeschlossen wird.