Gleichstellung und Vorsorge: Der Weg ist noch lang

Der Anfang des Monats begangene Internationale Tag der Frau entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts: Den Ursprung bilden Arbeitskämpfe sowie Frauenproteste für Wahlrecht, bessere Arbeitsbedingungen und Geschlechtergleichstellung. Dieser Tag bietet jeweils Gelegenheit, Bilanz zu ziehen. Dabei zeigt sich Jahr für Jahr, dass trotz unbestreitbarer – konkreter und symbolischer – Fortschritte noch ein langer Weg zurückzulegen ist, um das Kapitel der Geschlechterdiskriminierung endgültig zu schliessen.

In der Schweizer Berufswelt sind primär die folgenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen festzustellen:

  • Lohnunterschiede: Frauen verdienen in der Privatwirtschaft im Durchschnitt fast 20% weniger als ihre männlichen Kollegen, im öffentlichen Sektor beträgt der Unterschied rund 16%;

  • Übervertretung von Frauen in den Bereichen Teilzeitarbeit und Mehrfachbeschäftigung: 6 von 10 erwerbstätigen Frauen gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach, während nur 1,8 von 10 Männern Teilzeit arbeiten;

  • Unterbrechung der Karriere: Meist sind es die Frauen, die ihre Karriere unterbrechen, um sich der Kindererziehung zu widmen;

  • Hindernisse für eine erfolgreiche Karriere: Geschlechtsspezifische Stereotype und Vorurteile können die berufliche Karriere von Frauen stark erschweren und ihren Aufstieg in Führungspositionen verhindern.

Leider ist das noch nicht alles: All diese Diskriminierungen verursachen nicht nur während des Arbeitslebens Nachteile für die Frauen, sondern auch in Bezug auf ihre Rente. Dafür gibt es mehrere Gründe, die sich kumulieren können:

  • Verringerte Beitragsfähigkeit: Eine gemeinsame Konsequenz aller Diskriminierungen ist eine geringere Entlohnung und damit eine verringerte Beitragsfähigkeit für die berufliche Vorsorge. In der Folge fallen Altersguthaben und damit  die Renten entsprechend geringer aus.

  • BVG-Eintrittsschwelle: Die Eintrittsschwelle für die obligatorische Versicherung nach BVG ist ein Mindestjahressalär von CHF 21'330. In der Praxis bedeutet dies, dass Personen mit einem Einkommen unter dieser Schwelle nicht in der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichert werden können. Diese Beschränkung benachteiligt auch Personen, die mehrere Anstellungen mit jeweils geringen Stellenprozenten innehaben, da die Eintrittsschwelle für jedes der Beschäftigungsverhältnisse gilt.

  • Koordinationsabzug: Die Leistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge werden durch den Koordinationsabzug, der derzeit CHF 24'885 beträgt, harmonisiert. Da dieser Teil des Lohnes bereits durch die erste Säule gedeckt ist, wird er vom Bruttolohn abgezogen, um den tatsächlich in der beruflichen Vorsorge versicherten Lohn zu ermitteln. Auch hier haben Personen mit niedrigem Einkommen oder mit Mehrfachbeschäftigung das Problem, dass sie nur stark eingeschränkt oder gar nicht beitragsfähig sind. Es ist sogar möglich, dass der Koordinationsabzug bei Personen, die mehrere Teilzeitstellen wahrnehmen, mehr als einmal erfolgt.

Die geschlechtsspezifische Diskriminierung kann also bedeutende Konsequenzen für die Rente haben. Dies ist für die Betroffenen umso besorgniserregender, da ihre Möglichkeiten zur Schliessung der Lücken in ihrer Altersvorsorge begrenzt und verpflichtend sind. Beispielsweise sind Einkäufe in die AHV nur für die letzten fünf Jahre möglich und in der beruflichen Vorsorge nur dann, wenn der Lohn die BVG-Eintrittsschwelle übersteigt.

Auf lange Sicht ist es natürlich Aufgabe der Politik, Antworten auf alle bestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen in unserer Gesellschaft zu finden. Im Bereich der Altersvorsorge könnten beispielsweise die AHV-Einkaufsoptionen erweitert und der Koordinationsabzug (entweder durch Reduktion oder Indexierung an den Beschäftigungsgrad) sowie die BVG-Eintrittsschwelle geändert werden. Im Zusammenhang mit den verschiedenen Reformprojekten für die 2. Säule, die derzeit diskutiert werden, wurden diesbezüglich mehrere Vorschläge unterbreitet.

Unabhängig vom Ergebnis der verschiedenen Projekte zur Reform unseres Rentensystems ist es wichtig, dass Frauen, die eine Teilzeit- oder Mehrfachtätigkeit ausüben oder eine berufliche Auszeit nehmen wollen, sich der Folgen ihrer Entscheidung bewusst werden und darüber umfassend informiert sind. Erst dann können sie in voller Kenntnis der Sachlage alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf ihre künftige Rente zu mildern. Ihr FCT-Kundenberater steht Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zu diesem Thema oder für zusätzliche Informationen zur Verfügung.


 

Vorsorge - ein Spiegel der Gesellschaft in eingen Kennzahlen